Verkauf & Nachfolge

    Exit-Erlösrechner: Was bleibt netto vom Verkauf?

    Der Unternehmenswert ist nur die halbe Geschichte. Entscheidend ist, was nach Steuern und Struktur bei Ihnen ankommt.

    Zwischen dem Wert Ihres Unternehmens und dem Geld auf Ihrem Konto liegen mehrere Schritte: Schulden und Cash, nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Verkaufsart und Haltestruktur. Jeder davon verschiebt Ihren Netto-Erlös, oft um sechs- bis siebenstellige Beträge.

    Dieser Rechner liefert eine indikative Orientierung, was nach Steuern realistisch übrig bleibt. Für eine belastbare Einschätzung sprechen Sie anschließend mit einem Senior-Berater. Die Methodik zur Wertermittlung selbst zeigt unsere Seite zur Unternehmensbewertung.

    Erlösrechner

    Ihr indikativer Netto-Erlös

    Tragen Sie die Eckdaten ein und klicken Sie sich durch die Optionen. Das Info-Symbol neben jedem Punkt erklärt, was gemeint ist und wie es Ihren Erlös beeinflusst. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen, die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.

    5.000.000 €
    100%
    Verkaufsart
    Haltestruktur

    Besonderheiten

    GGF-Pensionszusage vorhanden?Häufiger Deal-Breaker
    Betriebsimmobilie privat, an den Betrieb vermietet?Hinweis auf Betriebsaufspaltung

    Indikativer Netto-Erlös

    3.575.000 €

    Indikative Bandbreite: 3.396.250 €3.753.750 €

    So setzt sich das zusammen

    Unternehmenswert5.000.000 €
    − Finanzschulden0 €
    + Liquide Mittel0 €
    + Nicht betriebsnotwendiges Vermögen0 €
    Eigenkapitalwert (100%)5.000.000 €
    Ihr Anteil (100%)5.000.000 €
    − Steuer (~28,5%, Anteilsverkauf, privat (§17 EStG))1.425.000 €
    Indikativer Netto-Erlös3.575.000 €

    Hebel der Haltestruktur (Share Deal)

    + 1.350.000 €

    So viel mehr könnte bei einem Anteilsverkauf über eine rechtzeitig (3 bis 5 Jahre vorab) aufgesetzte Holding erhalten bleiben. Mittel verbleiben zunächst in der Holding.

    Unverbindliche, indikative Orientierung. Ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Belastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab (Anschaffungskosten, Freibeträge, Haltedauer, Bundesland, persönlicher Steuersatz).

    Kostenloses Beratungsgespräch vereinbarenUnternehmenswert noch unklar? Zum Bewertungsrechner

    Annahmen und Methodik: Der steuerliche Gewinn wird vereinfachend dem Verkaufserlös gleichgesetzt (Anschaffungskosten und Buchwerte unberücksichtigt). Share Deal privat: §17 EStG, Teileinkünfteverfahren bei Spitzensteuersatz, effektiv rund 28,5%. Share Deal über Holding: §8b KStG, rund 95% steuerfrei, rund 1,5% auf Holding-Ebene; setzt eine 3 bis 5 (bis 7) Jahre vorher bestehende Holding voraus, Mittel verbleiben zunächst in der Holding, eine spätere Privatentnahme wird zusätzlich besteuert. Asset Deal privat: persönlicher Spitzensteuersatz, rund 42% (Begünstigung nach §16/§34 ab 55 wird separat berücksichtigt). Asset Deal über Kapitalgesellschaft: rund 48%, aus rund 30% auf Gesellschaftsebene (Körperschaft- und Gewerbesteuer, Hebesatz etwa 400%) plus rund 26% auf die anschließende Ausschüttung, bei vollständiger Privatentnahme. Alle Werte sind indikativ und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung; die tatsächliche Belastung hängt von Anschaffungskosten, Freibeträgen, Haltedauer, Bundesland und persönlichem Steuersatz ab.

    Warum Unternehmenswert nicht gleich Erlös ist

    Die meisten Inhaber kennen, im besten Fall, eine grobe Vorstellung vom Wert ihres Unternehmens. Was sie selten kennen, ist die Zahl, die am Ende tatsächlich auf ihrem Konto landet. Genau dort entstehen die größten Überraschungen.

    Der Unternehmenswert (Enterprise Value) beschreibt das operative Geschäft, schulden- und cashfrei. Bis daraus ein Netto-Erlös wird, werden Finanzschulden abgezogen, nicht betriebsnotwendiges Vermögen hinzugerechnet und Steuern fällig. Wie hoch diese Steuer ausfällt, hängt entscheidend von der Struktur ab.

    Der Rechner oben macht diese Schritte transparent. Er ist eine Orientierung, kein Ersatz für eine individuelle Steuerberatung, aber er zeigt, an welchen Stellen die größten Hebel liegen.

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    Die Equity Bridge in drei Schritten

    Zwischen dem Wert Ihres Unternehmens und dem Geld auf Ihrem Konto liegen drei Schritte. Wer sie kennt, plant seinen Ausstieg mit klaren Zahlen.

    01

    Schulden und Cash

    Vom Unternehmenswert werden Nettofinanzschulden abgezogen. Netto-Liquidität erhöht dagegen Ihren Erlös.

    02

    Nicht benötigtes Vermögen

    Überschüssiges Cash, Finanzanlagen oder nicht benötigte Immobilien stehen Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis zu.

    03

    Steuer und Struktur

    Verkaufsart und Haltestruktur entscheiden über die effektive Steuerquote, der größte Hebel auf den Netto-Erlös.

    Rechenbeispiel

    Vom Unternehmenswert zum Netto-Erlös: ein Beispiel

    Angenommen, ein Inhaber hält 100% einer GmbH mit einem Enterprise Value von 5 Millionen Euro. Wie dieser Wert über das EBITDA und ein branchenübliches Multiple zustande kommt, zeigt unser Artikel zu den EBITDA-Multiples nach Branchen. Das Unternehmen hat 0,5 Millionen Euro Finanzschulden und 0,3 Millionen Euro überschüssige Liquidität.

    Vom Enterprise Value zum Netto-Erlös (Beispiel, 100% Anteil)

    Enterprise Value5.000.000 €
    − Finanzschulden− 500.000 €
    + Liquide Mittel+ 300.000 €
    = Eigenkapitalwert (Brutto-Erlös)4.800.000 €
    Netto privat (≈ 28,5% Steuer)≈ 3.432.000 €
    Netto über Holding (≈ 1,5% Steuer)≈ 4.728.000 €

    Die Differenz von rund 1,3 Millionen Euro zwischen privat und Holding zeigt, warum die Struktur über den tatsächlichen Erlös entscheidet, nicht der ausgehandelte Kaufpreis allein. Genau diese Rechnung können Sie oben mit Ihren eigenen Zahlen nachvollziehen.

    Steuer beim Verkauf

    Wie viel Steuer zahle ich beim Unternehmensverkauf?

    Beim Verkauf von GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen greift das Teileinkünfteverfahren nach §17 EStG: 40% des Gewinns bleiben steuerfrei, 60% unterliegen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Beim Spitzensteuersatz ergibt das eine effektive Belastung von rund 28,5% des Verkaufsgewinns.

    Halten Sie die Anteile über eine zwischengeschaltete Holding-GmbH, sind beim Verkauf durch die Holding nach §8b KStG rund 95% des Gewinns steuerfrei. Auf Ebene der Holding bleibt eine effektive Belastung von nur etwa 1,5%. Dieser Unterschied ist der mit Abstand größte Hebel auf Ihren Netto-Erlös. Mehr zu den steuerlichen Strukturen finden Sie auf unserer Seite zum GmbH-Verkauf.

    Der Haken: Damit die Holding-Lösung greift, muss die Struktur rechtzeitig stehen. Üblich sind drei bis fünf Jahre Vorlauf, für die volle steuerliche Wirkung der eingebrachten Anteile sogar sieben Jahre Behaltefrist. Die Mittel verbleiben nach dem Verkauf zunächst in der Holding und werden erst bei einer späteren Privatentnahme erneut besteuert. Wer den Verkauf erst kurzfristig plant, kann diesen Hebel meist nicht mehr voll nutzen.

    Effektive Steuerbelastung beim Anteilsverkauf (indikativ)

    Privat gehalten (§17 EStG, Teileinkünfteverfahren)≈ 28,5%
    Über Holding (§8b KStG, 95% steuerfrei)≈ 1,5%
    Verkaufsart

    Share Deal oder Asset Deal: Was bleibt netto?

    Beim Share Deal verkaufen Sie die Gesellschaftsanteile. Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger bestehen, nur der Eigentümer wechselt. Im Mittelstand ist das der Regelfall und für den Verkäufer steuerlich meist die günstigere Variante.

    Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge verkauft, die Gesellschaftshülle bleibt beim Verkäufer. Verkauft eine Kapitalgesellschaft ihre Assets, wird der Gewinn zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert und bei einer späteren Ausschüttung ein zweites Mal. In Summe liegt die Belastung dadurch oft deutlich höher als beim Share Deal.

    Käufer bevorzugen häufig den Asset Deal, weil sie Risiken klarer abgrenzen und den Kaufpreis abschreiben können. Für Verkäufer ist meist der Share Deal vorteilhafter. Die Verkaufsart ist damit selbst ein Verhandlungspunkt, der den Netto-Erlös spürbar verschiebt. Welche Struktur zu Ihrer Situation passt, klären wir im Beratungsgespräch.

    Woran erfahrene Berater denken

    Vier Punkte, die über den Netto-Erlös entscheiden und die viele Inhaber erst im Prozess auf dem Schirm haben.

    Pensionszusage

    Eine GGF-Pensionszusage zählt zu den häufigsten Deal-Breakern und führt oft zu Kaufpreisabschlägen. Mit Vorlauf gestaltbar.

    Betriebsaufspaltung

    Eine privat vermietete Betriebsimmobilie kann beim Verkauf stille Reserven aufdecken, auch nach über zehn Jahren.

    Nicht benötigtes Vermögen

    Überschüssiges Cash und nicht benötigte Assets stehen Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis zu.

    Freibetrag ab 55

    Bei einem Asset Deal aus dem Privatvermögen gibt es ab 55 einmalig Freibetrag und ermäßigten Steuersatz (§16/§34 EStG).

    Mehr behalten

    So erhöhen Sie Ihren Netto-Erlös

    Der Netto-Erlös entsteht nicht erst im Verkaufsgespräch, sondern in den Jahren davor. Vier Hebel haben den größten Effekt.

    01

    Holding rechtzeitig aufsetzen

    Drei bis fünf Jahre Vorlauf senken die Steuer beim Anteilsverkauf von rund 28,5 auf etwa 1,5%.

    02

    EBITDA sauber bereinigen

    Ein höheres bereinigtes EBITDA hebt über das Multiple den Unternehmenswert und damit die Basis des Erlöses.

    03

    Vermögen sauber trennen

    Überschüssige Liquidität und nicht benötigte Assets abgrenzen, damit sie Ihnen zusätzlich zufließen.

    04

    Freibetrag ab 55 nutzen

    Bei einem Asset Deal aus dem Privatvermögen den einmaligen Freibetrag und ermäßigten Steuersatz einplanen.

    Wer diese Hebel früh angeht, verkauft zum Netto-Höchstwert statt zum aktuellen Wert. Genau dafür gibt es unser Exit-Consulting-Programm, das ein Unternehmen über zwölf Monate gezielt auf den Verkauf vorbereitet.

    FAQ

    Häufige Fragen zum Netto-Erlös

    Der Unternehmenswert (Enterprise Value) beschreibt den Wert des operativen Geschäfts, schulden- und cashfrei. Der Netto-Erlös ist das, was nach Abzug der Schulden, Hinzurechnung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen und nach Steuern bei Ihnen ankommt. Zwischen beiden liegen schnell mehrere Hunderttausend Euro.

    Bei einem Anteilsverkauf aus dem Privatvermögen liegt die effektive Belastung über das Teileinkünfteverfahren (§17 EStG) bei rund 28,5%. Über eine rechtzeitig aufgesetzte Holding sind auf Holding-Ebene nur rund 1,5% fällig (§8b KStG). Die konkrete Belastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

    Sie ist der größte einzelne Steuer-Hebel. Statt rund 28,5% fallen auf Holding-Ebene nur etwa 1,5% an. Der Haken: Die Holding muss in der Regel drei bis fünf Jahre vor dem Verkauf bestehen, Sperrfristen sind zu beachten, und die Mittel verbleiben zunächst in der Holding.

    Ja, in der Regel zusätzlich. Der Unternehmenswert ist schulden- und cashfrei definiert. Überschüssige Liquidität, Finanzanlagen oder nicht benötigte Immobilien stehen Ihnen über die Equity Bridge zusätzlich zu.

    Sie ist eine indikative Orientierung, kein verbindliches Ergebnis. Die tatsächliche Belastung hängt von Anschaffungskosten, Freibeträgen, Haltedauer, Bundesland und persönlichem Steuersatz ab. Für eine belastbare Einschätzung sprechen Sie mit einem Senior-Berater und Ihrem Steuerberater.

    Das entscheiden Sie. Wenn Sie Ihre Situation einordnen lassen möchten, vereinbaren Sie ein kostenloses, vertrauliches Beratungsgespräch. Es besteht keine Verpflichtung.

    Für Verkäufer ist in der Regel der Share Deal günstiger. Beim Anteilsverkauf aus dem Privatvermögen greift das Teileinkünfteverfahren mit rund 28,5% effektiver Belastung. Beim Asset Deal einer Kapitalgesellschaft wird der Gewinn zunächst auf Gesellschaftsebene und bei Ausschüttung erneut besteuert, was die Gesamtlast deutlich erhöht. Käufer bevorzugen dagegen oft den Asset Deal.

    In der Regel drei bis fünf Jahre vor dem Verkauf, für die volle steuerliche Wirkung der eingebrachten Anteile sogar sieben Jahre Behaltefrist. Sperrfristen und Missbrauchsregelungen sind zu beachten. Wer den Verkauf erst kurzfristig plant, kann den Holding-Vorteil meist nicht mehr voll realisieren.

    Tendenziell ja. Eine Pensionszusage an den geschäftsführenden Gesellschafter ist eine langfristige Verpflichtung, die Käufer ungern übernehmen. Sie führt häufig zu Kaufpreisabschlägen, oft orientiert am Garantiewert einer Versicherung. Mit ausreichend Vorlauf lässt sie sich gestalten, etwa über eine Auslagerung oder eine Rentner-GmbH.

    Sprechen wir über Ihren potentiellen Erlös

    In einem kostenlosen, vertraulichen Beratungsgespräch ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen, welche Hebel in Ihrem Fall realistisch sind.

    Beratungsgespräch vereinbaren