Steuern10 Min. Lesezeit

    Pensionszusage beim Unternehmensverkauf: der unterschätzte Deal-Breaker

    von Ludwig Schrödl

    Pensionszusage beim Unternehmensverkauf: der unterschätzte Deal-Breaker

    Eine Pensionszusage an den geschäftsführenden Gesellschafter zählt beim Unternehmensverkauf zu den häufigsten Deal-Breakern. Käufer übernehmen die lebenslange Verpflichtung ungern, was zu deutlichen Kaufpreisabschlägen oder im Extremfall zum Scheitern der Transaktion führt. Dieser Deep Dive erklärt, warum die Pensionszusage so heikel ist, wie sie den Kaufpreis beeinflusst und welche Gestaltungen sie entschärfen.

    Der Artikel vertieft einen der Werthebel aus unserem Überblick zur Steuer beim Unternehmensverkauf. Er richtet sich an Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer bestehenden Pensionszusage, die einen Verkauf planen.

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Eine GGF-Pensionszusage ist eine langfristige Verpflichtung, die Käufer in der Regel nicht übernehmen wollen.
    • Sie führt häufig zu Kaufpreisabschlägen, oft orientiert am Anwartschafts- oder Garantiewert.
    • Lösungswege sind Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse, die Übertragung auf eine Rentner-GmbH, Abfindung oder Verzicht.
    • Jede Lösung hat eigene steuerliche Folgen und braucht Vorlauf.
    • Wer die Pensionszusage erst in der Due Diligence anspricht, hat kaum noch Gestaltungsspielraum.

    Warum die Pensionszusage zum Deal-Breaker wird

    Eine Pensionszusage verpflichtet die GmbH, dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab dem Ruhestand eine lebenslange Rente zu zahlen, häufig ergänzt um eine Hinterbliebenenversorgung. Für den bisherigen Inhaber war das eine sinnvolle Altersvorsorge. Für einen Käufer ist es ein Risiko.

    Der Käufer übernimmt mit der GmbH eine Verpflichtung, deren Höhe und Dauer von der Lebenserwartung einer Person abhängt, die er nicht kennt und die nach dem Verkauf nicht mehr für das Unternehmen arbeitet. Reicht das in der Bilanz zurückgestellte Vermögen nicht aus, um die Zusage zu decken, trägt der Käufer die Lücke. Viele Käufer lehnen die Übernahme deshalb grundsätzlich ab oder ziehen einen entsprechenden Betrag vom Kaufpreis ab.

    Wie eine Pensionszusage bewertet wird

    Für den Verkauf sind zwei Werte entscheidend, die oft auseinanderfallen: der bilanzielle Rückstellungswert und der tatsächliche Ablösewert.

    In der Steuerbilanz der GmbH steht die Pensionsverpflichtung als Rückstellung nach § 6a EStG. Dieser Wert wird mit einem festen Rechnungszins von 6% ermittelt und liegt deshalb meist unter dem Betrag, der nötig wäre, um die Zusage tatsächlich abzulösen. Häufig besteht eine Rückdeckungsversicherung, die die Zusage ganz oder teilweise absichert. Reicht das Deckungsvermögen nicht aus, entsteht eine Lücke, die der Käufer einpreist. Genau die Differenz zwischen Rückstellung, Ablösewert und Deckung macht die Pensionszusage in der Verhandlung so schwer greifbar.

    Wie die Pensionszusage den Kaufpreis senkt

    Der Abschlag orientiert sich meist am Ablösewert, also an dem Betrag, der nötig wäre, um die Verpflichtung tatsächlich abzulösen. Dieser liegt oft deutlich über dem bilanziellen Rückstellungswert.

    In der Praxis verlangen Käufer entweder, dass die Verpflichtung vor dem Verkauf aus der Gesellschaft entfernt wird, oder sie kürzen den Kaufpreis um den Ablöse- beziehungsweise Garantiewert einer Rückdeckungsversicherung. Beide Wege schmälern den Netto-Erlös, dessen Zusammensetzung unser Deep Dive dazu erklärt, was netto vom Verkauf übrig bleibt. In größeren Transaktionen wird die betriebliche Altersversorgung inzwischen als eigener Prüfungsschwerpunkt behandelt, weil die Summen erheblich sein können. Genau deshalb gehört die Pensionszusage zu den Punkten, die früh geklärt werden sollten, idealerweise bevor der Verkaufsprozess startet.

    Rechenbeispiel: Wirkung auf den Kaufpreis

    Das Beispiel zeigt eine Pensionszusage, deren Werte typischerweise auseinanderfallen.

    PositionBetrag
    Bilanzielle Rückstellung (§ 6a EStG)300.000 €
    Tatsächlicher Ablösewert700.000 €
    Wert der Rückdeckungsversicherung400.000 €
    Verbleibende Deckungslücke300.000 €

    Ein Käufer, der die Verpflichtung übernimmt, preist nicht die bilanziellen 300.000 Euro ein. Maßgeblich ist für ihn die Deckungslücke zwischen Ablösewert und Versicherung, oft mit einem Sicherheitsaufschlag. So wird aus einer scheinbar kleinen Bilanzposition ein spürbarer Kaufpreisabschlag. Die Beträge sind indikativ und vereinfacht.

    Lösungswege mit Vorlauf

    Es gibt mehrere etablierte Wege, eine Pensionszusage vor dem Verkauf zu bereinigen. Welcher passt, hängt von der Deckung, der Bilanz und Ihren Zielen ab.

    Auslagerung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse

    Die GmbH kann die Verpflichtung wirtschaftlich auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse übertragen und sich so entpflichten. Stellt die GmbH einen unwiderruflichen Antrag auf Verteilung der Einmalprämie, führt die Übertragung nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Bilanz der zu verkaufenden GmbH wird dadurch von der Pensionsverpflichtung befreit, was den Share Deal erleichtert.

    Übertragung auf eine Rentner-GmbH

    Bei dieser Variante wird die Pensionszusage vor dem Verkauf auf eine separate Gesellschaft, die sogenannte Rentner-GmbH, übertragen. Die operative GmbH wird dadurch frei von der Verpflichtung und kann sauber verkauft werden. Die Pensionsverpflichtung samt zugehörigem Deckungsvermögen verbleibt beim Verkäufer in der Rentner-GmbH. Diese Lösung wird häufig genutzt, wenn eine Auslagerung auf externe Träger nicht in Betracht kommt.

    Abfindung oder Verzicht

    Die Zusage kann gegen eine Abfindung abgelöst oder es kann auf sie verzichtet werden. Beide Wege sind steuerlich heikel. Eine Abfindung kann beim Gesellschafter-Geschäftsführer zu steuerpflichtigem Zufluss führen, ein Verzicht kann als verdeckte Einlage gewertet werden. Diese Varianten sollten nur mit sorgfältiger steuerlicher Begleitung gewählt werden.

    Was bleibt netto von Ihrem Verkauf?

    Rechnen Sie den Weg vom Unternehmenswert zum Netto-Erlös mit Ihren eigenen Zahlen durch.

    Was Käufer in der Due Diligence prüfen

    Käufer und ihre Berater schauen sich die Pensionszusage in der Due Diligence genau an. Drei Fragen stehen im Mittelpunkt.

    Erstens die Höhe: Wie hoch ist der Ablösewert, und wie verhält er sich zur bilanziellen Rückstellung? Zweitens die Deckung: Gibt es eine Rückdeckungsversicherung, und deckt sie die Zusage ausreichend ab? Drittens die rechtliche Sauberkeit: Ist die Zusage zivilrechtlich wirksam, schriftlich dokumentiert und steuerlich anerkannt? Schwächen in einem dieser Punkte werden zum Verhandlungshebel. Wer die Unterlagen vorab aufbereitet und die Verpflichtung idealerweise bereits bereinigt hat, nimmt dem Käufer diesen Hebel aus der Hand.

    Warum der Zeitpunkt entscheidet

    Alle genannten Lösungen brauchen Vorlauf. Eine Auslagerung muss vorbereitet, finanziert und umgesetzt werden, eine Rentner-GmbH gegründet und mit Deckungsvermögen ausgestattet werden. Das gelingt nicht in den Wochen einer laufenden Due Diligence.

    Wer die Pensionszusage früh in die Verkaufsvorbereitung einbezieht, kann den Abschlag in der Regel deutlich begrenzen oder ganz vermeiden. Wer sie ignoriert, riskiert, dass der Käufer sie zum Verhandlungshebel macht. Die Pensionszusage ist damit ein klassischer Punkt, an dem sich frühzeitige Vorbereitung unmittelbar im Kaufpreis auszahlt. Wie sich der Wert eines Unternehmens insgesamt vor dem Verkauf steigern lässt, zeigt unser Leitfaden, wie Sie den Wert Ihrer GmbH systematisch steigern. Die strukturierte Vorbereitung über zwölf Monate leistet unser Exit-Consulting-Programm.

    Pensionszusage in der Nachfolgeplanung

    Bei einer familieninternen Nachfolge stellt sich die Frage anders als beim externen Verkauf. Übernimmt ein Familienmitglied die GmbH, kann die Pensionszusage häufig bestehen bleiben, weil die Versorgung des Seniors gerade gewünscht ist.

    Beim Verkauf an einen externen Käufer fehlt dieses Interesse. Hier zahlt es sich aus, die Versorgung frühzeitig vom operativen Unternehmen zu trennen, etwa über eine der genannten Auslagerungslösungen. So bleibt Ihre Altersversorgung gesichert und belastet den Verkauf nicht. Die Pensionszusage gehört deshalb in jede Nachfolge- und Verkaufsplanung, die mehrere Jahre vorausschaut.

    Sprechen Sie mit einem Senior-Berater

    Eine vertrauliche Ersteinschätzung Ihrer Situation, kostenfrei und unverbindlich.

    Häufig gestellte Fragen

    Warum ist eine Pensionszusage beim Verkauf ein Problem?

    Eine Pensionszusage verpflichtet die GmbH zu lebenslangen Rentenzahlungen an den früheren Gesellschafter-Geschäftsführer. Ein Käufer übernimmt dieses Risiko ungern, weil Höhe und Dauer von der Lebenserwartung einer Person abhängen, die nach dem Verkauf nicht mehr für das Unternehmen tätig ist. Häufig führt das zu Kaufpreisabschlägen.

    Wie stark senkt eine Pensionszusage den Kaufpreis?

    Der Abschlag orientiert sich meist am Ablöse- oder Garantiewert der Verpflichtung, nicht am niedrigeren bilanziellen Rückstellungswert. Er kann daher erheblich ausfallen. Die genaue Höhe hängt von der Deckung und der Verhandlung ab.

    Was ist eine Rentner-GmbH?

    Eine Rentner-GmbH ist eine separate Gesellschaft, auf die die Pensionszusage vor dem Verkauf übertragen wird. Die operative GmbH wird dadurch von der Verpflichtung befreit und kann sauber verkauft werden, während die Pensionsverpflichtung samt Deckungsvermögen beim Verkäufer verbleibt.

    Kann ich die Pensionszusage einfach kündigen?

    Ein Verzicht oder eine Abfindung sind möglich, aber steuerlich heikel. Ein Verzicht kann als verdeckte Einlage gewertet werden, eine Abfindung kann beim Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtigen Zufluss auslösen. Diese Wege sollten nur mit fachlicher Begleitung gewählt werden.

    Wann sollte ich die Pensionszusage angehen?

    So früh wie möglich, idealerweise ein bis drei Jahre vor dem geplanten Verkauf. Auslagerung und Rentner-GmbH brauchen Vorbereitung und Zeit. In einer laufenden Due Diligence lässt sich der Effekt meist nicht mehr voll abfedern.

    Erleichtert die Bereinigung den Verkauf?

    Ja. Eine von der Pensionsverpflichtung befreite GmbH ist für Käufer deutlich attraktiver, weil ein wesentliches Risiko und ein häufiger Verhandlungshebel entfallen. Das wirkt sich positiv auf Kaufpreis und Abschlussfähigkeit aus.

    Wie wird eine Pensionszusage in der Bilanz bewertet?

    In der Steuerbilanz steht die Verpflichtung als Pensionsrückstellung nach § 6a EStG, ermittelt mit einem festen Rechnungszins von 6%. Dieser Wert liegt meist unter dem tatsächlichen Ablösewert, der für eine Übertragung oder Abfindung nötig wäre.

    Was ist eine Rückdeckungsversicherung?

    Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Versicherung, die die GmbH abschließt, um die zugesagten Pensionsleistungen zu finanzieren. Beim Verkauf orientiert sich der Käufer häufig am Garantiewert dieser Versicherung, wenn er den Abschlag für die Pensionszusage bemisst.

    Spielt die Pensionszusage beim Asset Deal eine Rolle?

    Beim Asset Deal bleibt die Verpflichtung in der Regel beim Verkäufer in der Gesellschaft zurück, weil nur einzelne Wirtschaftsgüter übergehen. Beim Share Deal wandert sie dagegen mit der GmbH zum Käufer, weshalb sie dort besonders kritisch ist.

    Wie viel Vorlauf braucht die Bereinigung einer Pensionszusage?

    In der Regel ein bis drei Jahre. Eine Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse muss vorbereitet und finanziert werden, eine Rentner-GmbH gegründet und mit Deckungsvermögen ausgestattet werden. In einer laufenden Due Diligence lässt sich der Effekt meist nicht mehr vollständig abfedern, weshalb die Bereinigung an den Anfang der Verkaufsvorbereitung gehört.

    Was passiert mit der Rückdeckungsversicherung beim Verkauf?

    Die Rückdeckungsversicherung folgt in der Regel der Pensionsverpflichtung. Wird die Zusage ausgelagert oder auf eine Rentner-GmbH übertragen, wandert die zugehörige Versicherung mit. Bleibt die Zusage in der verkauften GmbH, geht auch die Versicherung auf den Käufer über.

    Lohnt sich die Auslagerung trotz der Kosten?

    Häufig ja. Die Kosten der Auslagerung liegen in der Regel unter dem Kaufpreisabschlag, den ein Käufer für die übernommene Verpflichtung verlangt. Zusätzlich erhöht eine saubere, von der Pensionslast befreite Bilanz die Abschlusswahrscheinlichkeit.

    Quellen

    1. § 6a EStG (Pensionsrückstellungen), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6a.html
    2. § 8 KStG (verdeckte Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung), https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html
    3. § 3 Nr. 66 EStG (steuerfreie Übertragung auf Pensionsfonds), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Gestaltung von Pensionszusagen ist komplex und einzelfallabhängig und sollte frühzeitig fachlich begleitet werden.

    Über den Autor: Ludwig Schrödl ist Gründer von FISART. Als Unternehmer hat er selbst Firmen aufgebaut und verkauft und kennt den Verkaufsprozess aus Sicht des Inhabers. FISART ist die Investmentbank von Unternehmern für Unternehmer.

    Veröffentlicht am 19. Juni 2026. Zuletzt aktualisiert am 19. Juni 2026.