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    Gesundheit und Pflege

    Pflegedienste und ambulante Pflege verkaufen

    Der ambulante Pflegemarkt in Deutschland ist von hoher Nachfrage und gleichzeitiger Fragmentierung geprägt. Konzerne wie Korian, Alloheim, Argentum, Linimed und Deutsche Fachpflege wachsen über Zukäufe, ergänzt durch zahlreiche regionale Plattformen und PE-backed Konsolidierer.

    Inhabergeführte Pflegedienste mit stabilem Personalstamm, klarem Versorgungsschwerpunkt und etablierten Pflegekassen-Verträgen finden heute strukturierte Käufer. Wir kennen die Bewertungslogik und entwickeln für Ihre Situation den passenden Verkaufsweg.

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    4,0–7,2x EBITDA

    15+ aktive Käufer

    6 bis 12 Monate

    15.000+ ambulante Dienste in DACH

    Warum dieser Markt gerade jetzt zählt

    Die demografische Welle in Deutschland sorgt für strukturell wachsenden Pflegebedarf über die nächsten Jahrzehnte. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2035 deutlich steigen wird, getragen vor allem von der ambulanten Versorgung.

    Personalmangel ist der zentrale strategische Engpass aller Käufer. Wer organisch wachsen will, scheitert an der Verfügbarkeit von Pflegefachkräften. Übernahmen etablierter Pflegedienste mit eingespieltem Team sind daher der schnellste und sicherste Weg zur Skalierung.

    Die regulatorische Komplexität rund um SGB XI, Versorgungsverträge, Tarifpflicht, Mindestlohn in der Pflege und die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes schreckt kleinere Inhaber zunehmend ab. Plattformen mit professionellen Strukturen können diese Last bündeln und schaffen damit Wert für übernommene Strukturen.

    Insbesondere die außerklinische Intensivpflege zieht starkes Private-Equity-Interesse an. Hohe Vergütungssätze, klare Versorgungsstrukturen und stabile Patientenbeziehungen machen das Segment zu einer der gefragtesten Pflege-Nischen im aktuellen M&A-Markt.

    Was Käufer prüfen

    • Anzahl betreuter Patienten und Versorgungsschwerpunkt
    • EBITDA-Marge und Profitabilität
    • Personalstamm und Fluktuationsquote
    • Pflegekassen-Verträge und Vergütungssätze
    • Spezialisierung (Intensiv, Palliativ, Demenz)
    • IT-Infrastruktur und Tourenplanung

    Wer kauft Pflegedienste

    Die Käuferlandschaft ist breit aufgestellt und hoch aktiv.

    Pflegekonzerne

    Korian, Alloheim, Argentum, Linimed und Deutsche Fachpflege wachsen über systematische Zukäufe und integrieren regionale Pflegedienste in ihre Versorgungsplattformen.

    PE-backed Plattformen

    Investoren-getragene Konsolidierer mit klarem DACH-Fokus, definierten Multiples und konsequenter Buy-and-Build-Strategie über mehrere Pflegesegmente hinweg.

    Regionale Plattformen

    Etablierte regionale Anbieter mit klarer Wachstumsstrategie nutzen Zukäufe, um Versorgungsdichte und Personalbasis in ihren Kernregionen auszubauen.

    Spezialisten für Intensivpflege

    Anbieter mit Fokus auf außerklinische Intensivversorgung und Beatmungspflege übernehmen gezielt Strukturen mit hoher fachlicher Tiefe und etablierter 1:1-Versorgung.

    Nachfolge im Pflegedienst: welche Wege es gibt

    Für einen Pflegedienst gibt es vier Wege der Nachfolge: Familie, eigene Mitarbeiter, ein regionaler Anbieter oder eine Gruppe. Welcher passt, hängt weniger vom Preis ab als davon, wer den Versorgungsvertrag sicher weiterführen kann.

    Wer übernimmt, muss nicht selbst Pflegefachperson sein. Der Dienst braucht aber eine verantwortliche Pflegefachperson mit abgeschlossener Pflegeausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und einer Weiterbildung für Leitungsfunktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (Paragraf 71 Absatz 3 SGB XI). Ob diese Person bleibt, ist deshalb die erste Frage jeder Nachfolge.

    Für eine Nachfolge aus dem eigenen Haus ist die Pflegedienstleitung die naheliegende Wahl. Sie kennt Team, Patienten und Kassen und erfüllt die fachlichen Voraussetzungen bereits. Fehlt das Kapital, helfen gestaffelte Modelle: ein Teil des Kaufpreises später, ein Verkäuferdarlehen oder ein schrittweiser Erwerb der Anteile.

    Weil Versorgungsvertrag, Team und Patienten an der Kontinuität hängen, sollte die Nachfolge stehen, bevor Sie sich aus dem Tagesgeschäft zurückziehen. Ein Dienst, dessen Leitung im Verkauf wegbricht, verliert erst Personal und dann Wert.

    Was für jede Nachfolge geklärt sein muss

    • Verantwortliche Pflegefachperson und Vertretung
    • Share-Deal oder Asset-Deal
    • Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarungen
    • Tarifbindung und Lohnniveau
    • Bindung der Schlüsselkräfte
    • Finanzierung des Nachfolgers

    Was Ihr Pflegedienst wirklich wert ist

    Multiples für ambulante Pflegedienste liegen zwischen 5 und 8x EBITDA, mit höheren Werten für Intensivpflege und spezialisierte Anbieter. Reine Grundpflege ohne Spezialisierung wird eher am unteren Ende der Spanne bewertet.

    Personalbindung, Versorgungsschwerpunkt und Verträge mit den Pflegekassen sind die zentralen Werttreiber. Dienste mit niedriger Fluktuation und etablierter PDL-Struktur erzielen klare Aufschläge gegenüber dem Marktdurchschnitt.

    Wir übersetzen Ihre operativen Kennzahlen in ein normalisiertes EBITDA und positionieren Ihre Struktur entlang der Faktoren, die das Multiple tatsächlich verschieben.

    Bewertungsrelevante Faktoren

    • Anzahl betreuter Patienten und Versorgungsschwerpunkt
    • EBITDA-Marge und Profitabilität
    • Personalstamm und Fluktuationsquote
    • Pflegekassen-Verträge und Vergütungssätze
    • Spezialisierung (Intensiv, Palliativ, Demenz)
    • IT-Infrastruktur und Tourenplanung

    Pflegeheim verkaufen: was anders ist als beim ambulanten Dienst

    Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung und folgt eigenen Regeln. Neben dem Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gilt das Heimrecht des jeweiligen Landes, und die Aufsicht liegt bei einer eigenen Behörde.

    Fast immer gehört eine Immobilie dazu. Ob der Betreiber sie besitzt oder pachtet, entscheidet, wer kaufen kann: Betreibergesellschaften übernehmen den Betrieb, Immobilieninvestoren das Gebäude, manche Käufer beides. Pachtvertrag, Laufzeit und Investitionsstau prägen deshalb den Preis eines Heims stärker als bei einem ambulanten Dienst.

    Diese Seite behandelt den ambulanten Pflegedienst. Betreiben Sie ein Heim oder beides, gelten andere Käufer und eine andere Bewertung. Wir ordnen Ihre Struktur im Erstgespräch ein.

    Welche Segmente besonders gefragt sind

    Käufer priorisieren Strukturen mit Spezialisierung und stabilem Personalstamm.

    Außerklinische Intensivpflege (1:1-Versorgung)
    Spezialisierte Palliativpflege
    Ambulante Pflege mit Tagespflege-Anbindung
    Demenz-Pflege und Wohngemeinschaften
    Beatmungspflege-Anbieter
    Multi-Standort-Verbünde mit mehreren Standorten

    Wann der Verkauf für Sie sinnvoll ist

    FISART arbeitet typischerweise mit Pflegediensten, die operative Substanz, ein eingespieltes Pflegeteam und tragfähige Versorgungsschwerpunkte aufweisen.

    Wir arbeiten mit Pflegediensten, bei denen

    • Sie führen einen Pflegedienst mit über 3 Mio. Euro Jahresumsatz.
    • Sie haben einen stabilen Personalstamm und klare Versorgungsschwerpunkte.
    • Sie denken über Nachfolge, Teilexit oder Anschluss an eine Plattform nach.
    • Sie haben etablierte Pflegekassen-Verträge.
    • Sie wünschen sich Klarheit über Ihren Marktwert.

    Häufige Fragen

    Direkte Antworten zu Bewertung, Strukturierung und Prozess.

    Der Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 SGB XI ist das Fundament jedes Pflegedienstes. Geschlossen wird er zwischen dem Träger des Dienstes und den Landesverbänden der Pflegekassen. Beim Share-Deal bleibt der Träger derselbe und der Vertrag läuft weiter. Den Wechsel der Inhaber verlangen die Rahmenverträge der Länder in der Regel anzuzeigen. Beim Asset-Deal wechselt der Träger. Dann braucht der Käufer einen eigenen Versorgungsvertrag oder die Zustimmung zur Übernahme, und das muss zum Übergabetag wirksam sein. Gleiches gilt für die Verträge mit den Krankenkassen über häusliche Krankenpflege. Der Vollzug des Kaufvertrags wird deshalb daran geknüpft.

    Mitarbeiter werden im Rahmen des Betriebsübergangs nach Paragraf 613a BGB übernommen. Bestehende Arbeitsverträge laufen unverändert weiter. Käufer haben angesichts des Fachkräftemangels ein besonders hohes Interesse daran, das eingespielte Pflegeteam vollständig zu halten.

    Ohne verantwortliche Pflegefachperson gibt es keinen Versorgungsvertrag (Paragrafen 71 und 72 SGB XI), und ihren Wechsel verlangen die Rahmenverträge der Länder in der Regel zu melden. Beim Verkauf wird die Pflegedienstleitung entweder vom bisherigen Inhaber für eine Übergangsphase weitergeführt oder durch eine vom Käufer gestellte Nachfolge besetzt. Wir achten in der Strukturierung darauf, dass die PDL-Frage vor Closing rechtssicher gelöst ist.

    Wir führen jede Käuferansprache anonym über einen Teaser ohne Firmennamen. Detailinformationen erhalten Käufer erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung und in gestaffelten Tiefenebenen. Mitarbeiter, Patienten und Angehörige erfahren in aller Regel erst nach Signing von der Transaktion.

    Bewertet wird primär auf Basis eines EBITDA-Multiples. Für ambulante Pflegedienste liegen die Multiples typischerweise zwischen 5 und 8x EBITDA, mit Aufschlägen für Intensivpflege, Beatmung und etablierte Multi-Standort-Strukturen. Stabilität des Personals und Versorgungstiefe sind die wichtigsten Werttreiber.

    Außerklinische Intensivpflege ist seit dem 31. Oktober 2023 ein eigener Leistungsbereich (Paragraf 37c SGB V), und der Dienst braucht dafür einen Vertrag mit den Krankenkassen nach Paragraf 132l SGB V mit eigenen Anforderungen an Personal und Wohneinheiten. Außerklinische Intensivpflege wird über deutlich höhere Vergütungssätze abgerechnet und erzielt entsprechend höhere Multiples als reine Grundpflege. Käufer mit Intensivpflege-Fokus zahlen für etablierte 1:1-Versorgung mit qualifiziertem Personal die obere Multiples-Spanne und integrieren diese Strukturen meist als eigenständige Geschäftseinheit.

    Seit dem 1. September 2022 erhalten nur Pflegeeinrichtungen einen Versorgungsvertrag, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen oder mindestens so viel zahlen wie ein in der Region anwendbarer Tarifvertrag oder das regional übliche Entlohnungsniveau (Paragraf 72 Absatz 3a und 3b SGB XI). Käufer prüfen deshalb, ob die Löhne diese Vorgaben erfüllen und ob sie in den Vergütungen mit den Pflegekassen refinanziert sind.

    Nein. Der Käufer kann auch eine Gesellschaft ohne pflegerische Ausbildung sein. Voraussetzung für den Versorgungsvertrag ist aber eine verantwortliche Pflegefachperson mit Ausbildung, Berufserfahrung und Leitungsweiterbildung (Paragrafen 71 und 72 SGB XI). Deshalb achten Käufer so genau darauf, ob die bisherige Pflegedienstleitung bleibt.

    Bewertungsspanne: EBITDA-Multiples für Gesundheitswesen, Pflege und Dienstleister, Micro-Cap bis Small-Cap. Quelle: DUB KMU Multiples, Q2/2026. Stand: August 2026. Unterhalb von 5 Millionen Euro Umsatz liegt der Faktor eher am unteren Rand der Spanne, oberhalb von 50 Millionen Euro darüber. Versorgungsverträge und eine stabile Personaldecke sind die stärksten Werttreiber.

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    Eine kostenlose Erstanalyse Ihrer Struktur und der für Sie relevanten Käufer schafft Klarheit über Ihre Verkaufsoptionen.

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