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    Teilverkauf des Unternehmens: Chips vom Tisch nehmen

    von Ludwig Schrödl

    Teilverkauf des Unternehmens: Chips vom Tisch nehmen

    Nicht jeder Verkauf ist ein vollständiger Ausstieg. Immer mehr Gründer entscheiden sich für einen Teilverkauf: Sie verkaufen einen Anteil ihres Unternehmens, sichern sich finanziell ab und führen das Geschäft weiter. Im Jargon heißt das, Chips vom Tisch nehmen. Dieser Leitfaden erklärt, wie ein Teilverkauf funktioniert, welche Motive dahinterstehen, wer kauft und was steuerlich zu beachten ist.

    Der Artikel richtet sich an jüngere Inhaberinnen und Inhaber, die ihr Lebenswerk noch nicht abgeben wollen, aber einen Teil des aufgebauten Werts absichern möchten. Er ergänzt unseren Überblick zum GmbH verkaufen.

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Teil Ihrer Anteile und bleiben weiter beteiligt und meist operativ aktiv.
    • Häufige Motive: finanzielle Absicherung, Risikostreuung, Familiengründung, Wachstumskapital.
    • Käufer sind vor allem Private-Equity-Investoren, Family Offices und strategische Partner.
    • Steuerlich gilt für den verkauften Anteil dasselbe wie beim Vollverkauf: Teileinkünfteverfahren oder Holding.
    • Ein Teilverkauf ist oft der erste Schritt eines späteren vollständigen Exits.

    Was ein Teilverkauf ist

    Bei einem Teilverkauf veräußern Sie nur einen Teil Ihrer Gesellschaftsanteile und behalten den Rest. Sie bleiben Gesellschafter, behalten je nach Quote die Kontrolle oder geben sie teilweise ab und nehmen einen neuen Partner an Bord.

    Typische Konstellationen sind der Verkauf einer Minderheitsbeteiligung, bei dem Sie die Mehrheit und Führung behalten, oder der Verkauf einer Mehrheit, bei der Sie als Minderheitsgesellschafter weiter beteiligt bleiben. In der Private-Equity-Welt heißt der Verkauf von Anteilen durch bestehende Gesellschafter Secondary. Entscheidend ist: Anders als beim vollständigen Verkauf bleibt ein Teil des Werts und des Einflusses bei Ihnen.

    Warum Gründer Chips vom Tisch nehmen

    Der Begriff stammt vom Pokertisch: Man nimmt einen Teil der Gewinne aus dem Spiel, statt alles im Einsatz zu lassen. Übertragen auf das Unternehmen bedeutet das, einen Teil des über Jahre gebundenen Vermögens zu realisieren, ohne das Spiel zu verlassen.

    Finanzielle Absicherung und Risikostreuung

    Bei vielen Gründern steckt der Großteil des Vermögens im eigenen Unternehmen. Das ist ein Klumpenrisiko: Fällt das Unternehmen, fällt das gesamte Vermögen. Ein Teilverkauf löst einen Teil dieses Risikos und schafft private Sicherheit, unabhängig vom weiteren Verlauf des Geschäfts.

    Lebensphase und Familiengründung

    Wer eine Familie gründet, ein Haus baut oder einfach finanzielle Unabhängigkeit erreichen will, muss dafür nicht das ganze Lebenswerk verkaufen. Ein Teilverkauf erlaubt es, eine Lebensphase abzusichern und trotzdem Unternehmer zu bleiben. Gerade für jüngere Inhaber ist das oft die passendere Lösung als der frühe Vollausstieg.

    Wachstumskapital und ein starker Partner

    Ein Teilverkauf kann auch Wachstum finanzieren. Ein Private-Equity-Investor oder strategischer Partner bringt Kapital, Netzwerk und Erfahrung mit und unterstützt die nächste Wachstumsphase. So nehmen Sie nicht nur Geld vom Tisch, sondern holen sich Schlagkraft für den nächsten Schritt.

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    Wer einen Teil Ihres Unternehmens kauft

    Nicht jeder Käufer eignet sich für einen Teilverkauf. Gefragt sind Partner, die mit einer Beteiligung statt einer vollständigen Übernahme zufrieden sind.

    Private-Equity-Investoren sind die häufigsten Käufer von Anteilen, oft mit Mehrheits- oder signifikanten Minderheitsbeteiligungen und einem Horizont von vier bis sieben Jahren. Family Offices investieren geduldiger und langfristiger, oft mit weniger Druck auf einen schnellen Weiterverkauf. Strategische Partner kaufen sich ein, um eine Kooperation zu vertiefen. Welche Gruppe zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Kontrolle Sie abgeben wollen und welche Ziele Sie verfolgen. Eine Übersicht der Profile liefert unser Artikel zu den Käufergruppen im Mittelstand.

    Wie viel ist ein Anteil wert

    Die Bewertung folgt grundsätzlich derselben Logik wie beim Vollverkauf: bereinigtes EBITDA mal Branchenmultiple, plus Werttreiber. Auf dieser Basis ergibt sich der Unternehmenswert, von dem Ihr verkaufter Anteil den entsprechenden Prozentsatz ausmacht.

    Zwei Besonderheiten gibt es. Erstens kann eine Minderheitsbeteiligung einen Abschlag tragen, weil der Käufer keine Kontrolle erhält. Zweitens kann ein strategischer oder wachstumsorientierter Investor einen Aufschlag zahlen, wenn er Potenzial sieht. Wie der Unternehmenswert ermittelt wird, zeigt unser Überblick zu den EBITDA-Multiples nach Branchen.

    Steuer beim Teilverkauf

    Steuerlich wird der verkaufte Anteil behandelt wie beim vollständigen Verkauf. Verkaufen Sie GmbH-Anteile aus dem Privatvermögen, greift das Teileinkünfteverfahren mit einer effektiven Belastung von rund 28,5%. Halten Sie die Anteile über eine Holding, ist der Gewinn nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei.

    Das bedeutet: Auch beim Teilverkauf entscheidet die Haltestruktur über den Netto-Erlös, und auch hier braucht die Holding-Lösung Vorlauf. Wer einen Teilverkauf plant, sollte die Struktur genauso früh angehen wie bei einem Vollverkauf. Die Details erklären unsere Artikel zur Steuer beim Unternehmensverkauf und zur Holding vor dem Verkauf.

    Kontrolle behalten oder abgeben

    Die zentrale Frage beim Teilverkauf ist, wie viel Einfluss Sie abgeben. Das hängt nicht nur an der verkauften Quote, sondern an den Gesellschafterrechten, die Sie vereinbaren.

    Behalten Sie die Mehrheit, führen Sie das Unternehmen weiter wie bisher, mit einem Partner im Rücken. Verkaufen Sie die Mehrheit, geben Sie die Letztentscheidung ab, bleiben aber am künftigen Wertzuwachs beteiligt. Wichtig sind die Regelungen im Gesellschaftervertrag: Mitsprache, Vetorechte, Regeln für einen späteren Verkauf und der Umgang mit Meinungsverschiedenheiten. Diese Punkte sind oft wichtiger als die reine Prozentzahl und gehören sorgfältig verhandelt.

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    Teilverkauf als erster Schritt

    Ein Teilverkauf markiert häufig den Anfang eines mehrstufigen Wegs. Viele Gründer verkaufen zunächst eine Minderheit, wachsen mit einem Partner und realisieren den vollen Wert erst Jahre später bei einem zweiten, größeren Verkauf, dem sogenannten Second Bite.

    Das kann finanziell attraktiv sein, weil Sie am Wertzuwachs nach dem ersten Verkauf weiter teilhaben. Es setzt aber voraus, dass Partner, Strategie und Gesellschaftervertrag zusammenpassen. Wer diesen Weg plant, sollte den ersten Teilverkauf von Anfang an mit Blick auf den späteren Vollausstieg strukturieren. Welche emotionalen und strategischen Fragen dabei mitschwingen, behandelt unser Leitfaden mit ehrlichen Antworten zum Unternehmensverkauf.

    Teilverkauf, Vollverkauf oder Nachfolge: was passt zu Ihnen?

    Der Teilverkauf ist einer von mehreren Wegen, und welcher passt, hängt von Ihrem Ziel und Ihrer Lebensphase ab.

    Ein Vollverkauf realisiert den maximalen Wert und bringt den klaren Schlussstrich, beendet aber Ihre Rolle als Inhaber. Ein Teilverkauf sichert einen Teil des Werts und erhält Ihre unternehmerische Position, holt dafür einen Partner mit eigenen Interessen ins Haus. Die klassische Unternehmensnachfolge zielt auf die Übergabe an Familie oder Management. Für jüngere Inhaber mit Energie und Plänen ist der Teilverkauf oft der passende Mittelweg zwischen Weitermachen und Loslassen. Wie die Wege im Gesamtbild zusammenhängen, zeigt unsere Seite zur Unternehmensnachfolge.

    So läuft ein Teilverkauf ab

    Der Ablauf ähnelt einem Vollverkauf, ist aber auf die Partnersuche zugeschnitten.

    Am Anfang stehen eine saubere Bewertung und die Klärung, wie viel Sie verkaufen und wie viel Einfluss Sie behalten wollen. Dann folgt die diskrete Ansprache passender Investoren oder Partner, idealerweise mehrerer parallel, um Wettbewerb zu schaffen. Nach Absichtserklärung und Due Diligence werden der Kaufvertrag und vor allem der Gesellschaftervertrag verhandelt, der Ihre künftige Zusammenarbeit regelt. Gerade beim Teilverkauf ist die Partnerwahl mindestens so wichtig wie der Preis, denn Sie arbeiten danach jahrelang zusammen. Welche emotionalen Fragen dabei mitschwingen, behandelt unser Leitfaden mit ehrlichen Antworten zum Unternehmensverkauf.

    Häufig gestellte Fragen zum Teilverkauf

    Was bedeutet Chips vom Tisch nehmen?

    Der Ausdruck bedeutet, einen Teil des im Unternehmen gebundenen Vermögens durch den Verkauf von Anteilen zu realisieren, ohne das Unternehmen ganz zu verkaufen. Sie sichern einen Teil Ihres Erfolgs privat ab und bleiben weiter beteiligt und meist operativ aktiv.

    Kann ich Anteile verkaufen und trotzdem Geschäftsführer bleiben?

    Ja. Beim Teilverkauf bleiben Sie Gesellschafter und in der Regel auch in der Geschäftsführung. Wie viel Einfluss Sie behalten, hängt von der verkauften Quote und den vereinbarten Gesellschafterrechten ab, nicht allein vom Prozentsatz.

    Wie viel meines Unternehmens sollte ich verkaufen?

    Das hängt von Ihrem Ziel ab. Für reine Absicherung reicht oft eine Minderheit, bei der Sie die Kontrolle behalten. Wollen Sie einen starken Partner für Wachstum oder einen Großteil des Werts realisieren, kann auch ein Mehrheitsverkauf sinnvoll sein. Entscheidend ist, wie viel Kontrolle Sie abgeben möchten.

    Zahlt ein Käufer für eine Minderheit weniger pro Anteil?

    Häufig ja. Eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrolle kann einen Bewertungsabschlag tragen. Umgekehrt kann ein strategischer oder wachstumsorientierter Investor einen Aufschlag zahlen, wenn er Potenzial sieht. Der konkrete Wert hängt von Käufer und Situation ab.

    Wie wird der Teilverkauf besteuert?

    Für den verkauften Anteil gilt dasselbe wie beim Vollverkauf: privat das Teileinkünfteverfahren mit rund 28,5%, über eine Holding nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei. Die Haltestruktur sollte rechtzeitig stehen.

    Was ist ein Second Bite?

    Als Second Bite bezeichnet man den zweiten Verkauf der verbliebenen Anteile, oft Jahre nach dem ersten Teilverkauf und idealerweise zu einem höheren Wert. So profitieren Sie vom Wertzuwachs, den Sie gemeinsam mit dem Partner erreicht haben.

    Verliere ich beim Teilverkauf die Kontrolle über mein Unternehmen?

    Nicht zwangsläufig. Behalten Sie die Mehrheit, führen Sie das Unternehmen weiter. Entscheidend sind neben der Quote die Gesellschafterrechte, etwa Mitsprache- und Vetoregelungen, die Sie im Gesellschaftervertrag festlegen.

    Wie finde ich den richtigen Partner für einen Teilverkauf?

    Über einen strukturierten, diskreten Prozess, der mehrere passende Investoren parallel anspricht. So entsteht Wettbewerb, und Sie können den Partner nicht nur nach Preis, sondern auch nach Strategie, Werten und Zusammenarbeit auswählen.

    Ist ein Teilverkauf steuerlich nachteilig gegenüber einem Vollverkauf?

    Nein. Pro verkauftem Anteil gilt dieselbe Besteuerung, Sie versteuern nur den tatsächlich verkauften Teil. Der Rest bleibt unberührt, bis Sie ihn später veräußern. Auch hier lohnt eine rechtzeitig aufgesetzte Holding-Struktur.

    Wann ist ein Teilverkauf besser als ein Vollverkauf?

    Ein Teilverkauf passt, wenn Sie Vermögen absichern, aber weiter unternehmerisch aktiv bleiben und am künftigen Wertzuwachs teilhaben wollen. Ein Vollverkauf passt, wenn Sie einen klaren Schlussstrich ziehen und den maximalen Wert sofort realisieren möchten. Die Entscheidung hängt an Lebensphase, Risikoappetit und Zukunftsplänen.

    Was sind die Nachteile eines Teilverkaufs?

    Sie holen einen Partner mit eigenen Interessen und Mitspracherechten ins Unternehmen, geben je nach Quote Kontrolle ab und binden sich an gemeinsame Entscheidungen. Außerdem realisieren Sie zunächst nur einen Teil des Werts. Diese Punkte sollten Sie bewusst gegen die Vorteile abwägen.

    Quellen und weiterführende Artikel

    Vertiefende Informationen finden Sie in unseren Artikeln zu den Käufergruppen im Mittelstand, zu den EBITDA-Multiples nach Branchen und zur Steuer beim Unternehmensverkauf.

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die genannten Steuersätze sind indikativ und können sich ändern.

    Über den Autor: Ludwig Schrödl ist Gründer von FISART. Als Unternehmer hat er selbst Firmen aufgebaut und verkauft und kennt den Verkaufsprozess aus Sicht des Inhabers.

    Veröffentlicht am 20. Juni 2026. Zuletzt aktualisiert am 20. Juni 2026.