Unternehmen verkaufen im Ausland: die Wegzugsbesteuerung
von Philipp Maßmann

Immer mehr Inhaber leben zeitweise oder dauerhaft im Ausland und wollen ihr deutsches Unternehmen von dort verkaufen. Steuerlich kommt dann ein Thema ins Spiel, das viele unterschätzen: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz. Sie kann eine Steuer auslösen, obwohl gar kein Verkauf stattgefunden hat. Dieser Leitfaden erklärt, wann sie greift, wie sie funktioniert und wie internationale Käufer beim Verkauf den Preis heben.
Der Artikel vertieft einen Sonderfall aus unserem Überblick zur Steuer beim Unternehmensverkauf. Er richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber mit Auslandsbezug.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterstellt bei einem Wegzug ins Ausland einen fiktiven Verkauf der Anteile und besteuert die stillen Reserven.
- Sie greift bei einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
- Seit der Reform 2021/2022 ist die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zahlbar.
- Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück (auf Antrag bis zu zwölf), entfällt die Steuer rückwirkend.
- Cross-Border ist auch eine Chance: internationale Käufer erweitern den Wettbewerb und können den Preis heben.
Was die Wegzugsbesteuerung ist
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine Schlussbesteuerung der stillen Reserven in Ihren Unternehmensanteilen, die ausgelöst wird, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht durch Ihren Wegzug verliert oder eingeschränkt sieht.
Der Kern ist eine Fiktion: Das Finanzamt unterstellt, dass Sie Ihre Anteile im Moment des Wegzugs verkauft hätten, obwohl kein Geld fließt und kein realer Verkauf stattfindet. Auf diesen fiktiven Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert der Anteile, wird Steuer fällig, im Grundsatz über das Teileinkünfteverfahren. Der Staat will so verhindern, dass über die Jahre in Deutschland aufgebaute Wertzuwächse unbesteuert ins Ausland verlagert werden.
Wann sie greift
Nicht jeder Umzug ins Ausland löst die Wegzugsbesteuerung aus. Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen.
Beteiligungshöhe
Die Regelung greift, wenn Sie zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, also an einer GmbH oder AG. Diese Schwelle entspricht der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG und ist bei inhabergeführten Unternehmen praktisch immer überschritten.
Frühere Steuerpflicht in Deutschland
Hinzu kommt eine zeitliche Voraussetzung: Sie müssen in den letzten zwölf Jahren vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Wer diese Sieben-Jahres-Schwelle erfüllt und ins Ausland zieht, löst die Wegzugsbesteuerung aus, sobald Deutschland das Besteuerungsrecht verliert.
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Zahlung in Raten und die Rückkehrregelung
Die Wegzugsbesteuerung ist hart, weil sie Liquidität fordert, ohne dass ein Verkauf Geld eingebracht hätte. Genau deshalb gibt es zwei wichtige Entlastungen.
Ratenzahlung über sieben Jahre
Seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz 2021 kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Das mildert das Liquiditätsproblem, weil die Last über mehrere Jahre verteilt wird, statt sofort in voller Höhe anzufallen.
Rückkehrregelung
Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück und begründen erneut die unbeschränkte Steuerpflicht, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Diese Frist lässt sich auf Antrag auf bis zu zwölf Jahre verlängern. Wer also nur vorübergehend ins Ausland geht, kann die Steuer unter Umständen ganz vermeiden.
Was bei einem späteren Verkauf gilt
Die Wegzugsbesteuerung und der spätere tatsächliche Verkauf sind zwei getrennte Vorgänge, die sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.
Wer als im Ausland lebender Inhaber sein deutsches Unternehmen verkauft, muss neben der eventuellen Wegzugsbesteuerung auch das Steuerrecht des Wohnsitzstaates und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Ob sich eine Holding-Struktur lohnt und wie sie mit dem Auslandsbezug zusammenwirkt, gehört früh geplant. Die Grundlagen dazu erklären unsere Artikel zur Steuer beim Unternehmensverkauf und zur Holding vor dem Verkauf. Diese Konstellationen sind komplex und gehören in die Hände eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters.
Cross-Border als Chance
Der Auslandsbezug ist nicht nur ein steuerliches Thema, sondern auch eine Chance beim Verkauf. Wer international denkt, erweitert den Käuferkreis über die deutschen Grenzen hinaus.
Gerade für gut aufgestellte Mittelständler sind internationale, etwa US-amerikanische Käufer attraktiv, weil sie zusätzlichen Wettbewerb in den Prozess bringen und für strategisch passende Unternehmen oft überdurchschnittliche Preise zahlen. FISART ist mit einer Verankerung in den USA und im DACH-Raum darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen auch internationalen Käufern zugänglich zu machen. Welche Käufergruppen welche Logik verfolgen, beschreibt unser Artikel zu den Käufergruppen im Mittelstand. Mehr Wettbewerb unter Käufern ist der wirksamste Hebel auf den Preis.
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Rechenbeispiel: fiktiver Veräußerungsgewinn
Das Beispiel zeigt, wie hoch die Wegzugsbesteuerung ausfallen kann. Ein Inhaber hält 100 Prozent einer GmbH, die er einst für 100.000 Euro gegründet hat und die heute 5 Millionen Euro wert ist.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Aktueller Wert der Anteile | 5.000.000 € |
| − Anschaffungskosten | − 100.000 € |
| = fiktiver Veräußerungsgewinn | 4.900.000 € |
Auf diesen fiktiven Gewinn von 4,9 Millionen Euro wird beim Wegzug Steuer fällig, im Grundsatz über das Teileinkünfteverfahren, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat und kein Geld geflossen ist. Bei einer effektiven Belastung von rund 28,5 Prozent ergäbe das etwa 1,4 Millionen Euro. Genau diese Liquiditätsbelastung ohne Mittelzufluss macht die Wegzugsbesteuerung so heikel. Die Beträge sind indikativ und vereinfacht.
Häufige Fehler beim Wegzug
Drei Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf, und alle drei lassen sich mit Vorbereitung vermeiden.
Erstens: den Wegzug planen, ohne den Steuerberater einzuweihen. Die Wegzugsbesteuerung wird oft übersehen, bis das Finanzamt sie festsetzt. Zweitens: die Sieben-von-zwölf-Jahren-Regel falsch einschätzen und annehmen, man sei nicht betroffen. Drittens: die Rückkehrabsicht nicht dokumentieren, obwohl ein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt geplant ist, wodurch die Rückkehrregelung schwerer durchsetzbar wird. Wer früh plant, kann Ratenzahlung und Rückkehrregelung gezielt nutzen.
Wegzug und Doppelbesteuerungsabkommen
Neben dem deutschen Recht spielt das Steuerrecht des Ziellandes eine Rolle. Welches Land welchen Teil besteuern darf, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Beim späteren tatsächlichen Verkauf der Anteile kann je nach Abkommen das Wohnsitzland das Besteuerungsrecht haben. Dann stellt sich die Frage, wie die bereits in Deutschland gezahlte Wegzugsbesteuerung angerechnet wird und ob eine Doppelbesteuerung droht. Diese Abstimmung zwischen deutschem Recht, ausländischem Recht und Abkommen ist der eigentlich komplexe Teil und gehört zwingend in die Hände eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters.
Warum frühe Planung beim Wegzug entscheidend ist
Die Wegzugsbesteuerung ist einer der Fälle, in denen das Timing über sechs- bis siebenstellige Beträge entscheidet. Wer den Wegzug erst angeht, wenn er bereits feststeht, hat kaum noch Gestaltungsspielraum.
Mit ausreichend Vorlauf lassen sich dagegen mehrere Hebel nutzen: die Prüfung, ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, die Vorbereitung der Ratenzahlung, die Dokumentation einer Rückkehrabsicht und die Abstimmung mit einer möglichen Holding-Struktur. Auch der Zeitpunkt eines späteren Verkaufs lässt sich so steuern, dass deutsches Recht, ausländisches Recht und Doppelbesteuerungsabkommen sinnvoll zusammenspielen. Wer dagegen unvorbereitet wegzieht, riskiert eine sofortige, hohe Steuerlast ohne Mittelzufluss und verliert die einfache Nutzung von Ratenzahlung und Rückkehrregelung. Frühzeitige Planung mit einem Spezialisten für internationales Steuerrecht ist hier entscheidend, um die härtesten Effekte zu vermeiden.
Verkaufen als digitaler Nomade oder Auswanderer
Eine wachsende Gruppe von Inhabern lebt ortsunabhängig: digitale Nomaden, Auswanderer, Unternehmer mit mehreren Wohnsitzen. Für sie gelten dieselben Regeln, mit einigen Besonderheiten.
Entscheidend ist, wo der steuerliche Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt liegen, nicht wo man sich gerade aufhält. Wer den deutschen Wohnsitz aufgibt und ins Ausland verlegt, löst potenziell die Wegzugsbesteuerung aus, sobald Deutschland das Besteuerungsrecht an den Anteilen verliert. Wer dagegen einen deutschen Wohnsitz behält und nur viel reist, bleibt in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, dann greift der Wegzugstatbestand nicht. Heikel sind unklare Konstellationen mit mehreren Wohnsitzen oder einem Leben ganz ohne festen Wohnsitz, weil dann strittig sein kann, welcher Staat besteuern darf. Für ortsunabhängige Inhaber, die einen Verkauf planen, ist die saubere Klärung der steuerlichen Ansässigkeit der erste Schritt, idealerweise lange bevor der Verkauf konkret wird. Diese Fälle gehören in die Hände eines Spezialisten für internationales Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterstellt bei einem Wegzug ins Ausland einen fiktiven Verkauf Ihrer Kapitalgesellschaftsanteile und besteuert die bis dahin entstandenen stillen Reserven, obwohl kein realer Verkauf stattfindet und kein Geld fließt.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung?
Sie greift bei einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und durch den Wegzug das deutsche Besteuerungsrecht verloren geht.
Muss ich die Steuer sofort zahlen?
Nicht zwingend. Seit der Reform 2021 kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Das verteilt die Last über mehrere Jahre.
Kann ich die Wegzugsbesteuerung rückgängig machen?
Ja, über die Rückkehrregelung. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück und begründen erneut die unbeschränkte Steuerpflicht, entfällt die Steuer rückwirkend und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Die Frist kann auf Antrag bis zu zwölf Jahre betragen.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf ins Ausland zu ziehen?
Das ist komplex und selten kurzfristig vorteilhaft, weil der Wegzug selbst die Wegzugsbesteuerung auslöst. Ob und wie ein Auslandsbezug steuerlich sinnvoll gestaltet werden kann, hängt vom Zielland, vom Doppelbesteuerungsabkommen und Ihrer Struktur ab und gehört früh mit einem Spezialisten geplant.
Kann ich als digitaler Nomade mein deutsches Unternehmen verkaufen?
Ja. Wo Sie sich aufhalten, steht dem Verkauf nicht entgegen. Entscheidend ist Ihre steuerliche Ansässigkeit: Haben Sie den deutschen Wohnsitz aufgegeben, kann die Wegzugsbesteuerung greifen, mit fortbestehendem deutschen Wohnsitz in der Regel nicht. Die Ansässigkeit sollte vor dem Verkauf eindeutig geklärt sein.
Kann ich mein deutsches Unternehmen aus dem Ausland verkaufen?
Ja. Der Wohnsitz im Ausland steht einem Verkauf nicht entgegen. Zu beachten sind neben einer möglichen Wegzugsbesteuerung das Steuerrecht des Wohnsitzstaates und das Doppelbesteuerungsabkommen. Ein internationaler Käuferkreis kann den Verkauf sogar attraktiver machen.
Wie wird der fiktive Veräußerungsgewinn berechnet?
Er ergibt sich aus dem aktuellen Wert der Anteile abzüglich der Anschaffungskosten. Auf diesen Gewinn wird beim Wegzug Steuer fällig, im Grundsatz über das Teileinkünfteverfahren, obwohl kein realer Verkauf stattfindet. Die Bewertung der Anteile ist dabei ein häufiger Streitpunkt.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch innerhalb der EU?
Ja. Seit der Reform 2021 gilt die Wegzugsbesteuerung im Grundsatz auch beim Wegzug in EU- und EWR-Staaten, die früher mögliche unbefristete zinslose Stundung ist entfallen. Stattdessen gibt es die Ratenzahlung über sieben Jahre.
Was sollte ich vor einem Wegzug klären?
Ob die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung vorliegen, wie hoch die fiktive Steuer wäre, ob Ratenzahlung und Rückkehrregelung in Frage kommen und wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland wirkt. Das gehört frühzeitig mit einem Spezialisten für internationales Steuerrecht geplant.
Betrifft die Wegzugsbesteuerung auch Anteile unter 1 Prozent?
Nein. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG setzt eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft voraus. Bei inhabergeführten Unternehmen ist diese Schwelle praktisch immer überschritten, bei reinen Kleinbeteiligungen greift sie nicht.
Quellen und weiterführende Artikel
Rechtsgrundlage ist § 6 Außensteuergesetz (AStG). Vertiefend finden Sie unsere Artikel zur Steuer beim Unternehmensverkauf und zur Holding vor dem Verkauf.
- § 6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses bei Wegzug), https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater. Die Regelungen sind komplex, einzelfallabhängig und können sich ändern.
Über den Autor: Philipp Maßmann begleitet bei FISART Inhaberinnen und Inhaber mittelständischer Unternehmen durch den Verkaufsprozess, von der Bewertung bis zum Bieterwettbewerb. FISART ist die Investmentbank von Unternehmern für Unternehmer.
Veröffentlicht am 20. Juni 2026. Zuletzt aktualisiert am 20. Juni 2026.